– ein Kind 15 € pro Stunde
– zwei Geschwisterkinder 22,50 € pro Stunde
– drei Geschwisterkinder 30 € pro Stunde
Da ich freiberuflich bin, stelle ich Ihnen am Monatsende eine Rechnung über meine geleisteten Stunden aus. Sie müssen mich nirgendwo anmelden, keine Minijobzentrale und keinerlei Steuern oder Versicherungen für mich bezahlen, diese Kosten trage ich alle selbst.
Unter bestimmten Umständen können die Kosten für meine Tätigkeit auch von ihrem zuständigen Jugendamt übernommen werden.
Außerdem: Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung von Kindern anfallen, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Dabei können für jedes Kind unter 14 Kosten bis zu 6.000 Euro angesetzt werden. Folglich können bis zu 4.000 Euro pro Jahr eingespart werden. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz
Für mehr Infos können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.